IFRS-Bilanzen einfach erklärt: Goodwill/Immaterielles Anlagevermögen

Definition

Das immaterielle Anlagevermögen besteht aus nichtkörperlichen Vermögensgegenständen, die nicht zum Sachanlagevermögen oder Finanzanlagevermögen gehören. Dazu gehören vor allem der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill), Patente, Urheberrechte und Markenrechte (IAS 38.8).

Intangible assets findet man unter den Noncurrent assets
Intangible assets findet man unter den Noncurrent assets (Quelle: Geschäftsbericht 2019 VW)

Ansatzvoraussetzungen

Um den Vermögensgegenstand in der Bilanz zu erfassen sind folgende Kriterien notwendig:

  • Es liegt ein immaterieller Vermögenswert vor
  • Dem Unternehmen fließt zukünftig ein Nutzen aus diesem Vermögenswert zu
  • Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten können zuverlässig ermittelt werden

Es ist somit nicht möglich Markennamen und Kundenlisten (IAS 38.63), einen selbst erstellten Firmen- oder Geschäftswert (IAS 38.48) oder Ausgaben für Werbekampagnen (IAS 38.69) in der Bilanz anzusetzen. Selbst erstellte Software kann hingegen bilanziert werden.

Zugangs- und Folgebewertung

Die Zugangsbewertung erfolgt nach Anschaffungs- bzw. Herstellkosten.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer sind planmäßig abzuschreiben (IAS 38.97). Hierbei sind die lineare oder leistungsabhängige Abschreibung möglich.

Bei unbekannter Nutzungsdauer ist die planmäßige Abschreibung nicht zulässig. Daher muss jährlich ein Impairment-Test durchgeführt werden. Falls der Buchwert über dem tatsächlichen Nutzen des Vermögenswertes liegt, dann muss eine Abschreibung erfolgen (IAS 38.108). Dies ist vor allem beim derivativen Goodwill der Fall. Dieser entsteht, falls beim Kauf eines anderen Unternehmens der Kaufpreis über dem bilanziellen Eigenkapital liegt.

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